Früh übt sich…
Für alle die nicht länger warten wollen, gibt es das „Fahren mit 17 Jahren“
- Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren deine Prüfbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“.
- Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.
- Die Prüfungsbescheinigung gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.
- Mit 18 erfolgt die Aushändigung des EU- Kartenführerschein ( ohne nochmaliger Prüfung)