Fahrschule Heuer
Mobil-Nr. 0171/6439749
kontakt@fahrschule-heuer.de
  • Startseite
  • Team
  • Fahrschule
  • Führerscheinklassen
  • Fahrzeuge
  • Fragen und Antworten
  • Kontakt

Fragen und Antworten

Home Fragen und Antworten
Fahren mit 17
Voraussetzung für Fahrschüler
Voraussetzung für Begleiter
Fahren mit 17
Früh übt sich…

Für  alle die nicht länger warten wollen, gibt es das „Fahren mit 17 Jahren“

  • Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren deine Prüfbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“.
  • Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.
  • Die Prüfungsbescheinigung gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.
  • Mit 18 erfolgt die Aushändigung des EU- Kartenführerschein ( ohne nochmaliger Prüfung)
Voraussetzung für Fahrschüler
  • Ausbildungsbeginn mit 16 ½
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • Normale Ausbildung der Klasse B in der Fahrschule
Voraussetzung für Begleiter
  • Begleiter müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • Begleiter müssen mindestens seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein
  • Begleiter dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.

Geschäftsstelle Frankfurt (Oder)

Kleine Oderstraße 9 | 15230 Frankfurt (Oder)
TEL: +49 (0)335 6 80 21 61
kontakt@fahrschule-heuer.de

ComService GmbH

Zweigstelle Müllrose

Bahnhofstraße 61 | 15299 Müllrose
TEL: +49 (0)33606 41 64
FAX: +49 (0)33606 41 64

Eure Fahrlehrer

Steffen Heuer
TEL: +49 (0)171 6 43 97 49
Gerhard Heuer
TEL: +49 (0)171 3 10 84 06

Bürozeiten

Frankfurt (Oder)
Mittwoch: 16:30 – 18:00 Uhr
Müllrose
Montag: 16:30 – 18:00 Uhr
nach telefonischer Vereinbarung:
+49 (0)171 6 43 97 49

Partner der

ComService GmbH
DEKRA Automobil GmbH Niederlassung Frankfurt/Oder
Perleberger Str. 6
15234 Frankfurt

    © 2015 Fahrschule Heuer
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung